Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren […] tragen zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen ein Funktionsabzeichen, solange sie die Leitungsfunktion wahrnehmen.
Kreisbrandinspektorinnen oder Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen oder Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen.
Quelle: Dienstgraderlass des Landes Hessen
Stellvertretende(r) Wehrführer(in) | Stv. WeFü | |
Wehrführer(in) | WeFü | |
Sprecher(in) der Feuerwehr in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ohne Berufsfeuerwehren |
SprFw | |
Stellvertretende(r) Gemeindebrandinspektor(in) Stellvertretende(r) Stadtbrandinspektor(in) (= Stellvertretende(r) Leiter(in) der Feuerwehr) in Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern |
Stv. GBI Stv. SBI |
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Gemeindebrandinspektor(in) Stadtbrandinspektor(in) (= Leiter(in) der Feuerwehr) in Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern |
GBI SBI |
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Kreisbrandmeister(in)
Stellvertretende(r) Stadtbrandinspektor(in)
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KBM
Stv. SBI |
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Stellvertretende(r) Kreisbrandinspektor(in)
Stadtbrandinspektor(in)
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Stv. KBI
SBI |
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Kreisbrandinspektor(in) | KBI | |
Trageweise der Funktionsabzeichen:
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen sind am linken Ärmel der Dienstjacke zu tragen. Am Ärmel sind die Dienstgradabzeichen oder Funktionsabzeichen jeweils in einem Abstand von 110 mm von der Ärmelunterkante der Dienstjacke anzubringen. Bei gleichzeitigem Tragen beider Abzeichen werden Funktionsabzeichen in einem Abstand von 5 mm oberhalb der Dienstgradabzeichen angebracht. Am Diensthemd oder –pullover bzw. an der Strickjacke dürfen nur Dienstgradabzeichen in Form von Aufsteckschlaufen getragen werden.
Quelle: Dienstgraderlass des Landes Hessen
© Bilder: Markus Wagner 2009