Wie?

Wie funktioniert die Freiwillige Feuerwehr?

Meistens beginnt die Laufbahn eines aktiven Feuerwehrmitglieds in der Kinderfeuerwehr oder der Jugendfeuerwehr.
Dort wird man im Alter von frühestens 6 bis 17 Jahren behutsam an den Feuerwehrdienst herangeführt.
Dies beginnt mit der ersten spielerischen Kontaktaufnahme mit dem Feuerwehrwesen in jungen Jahren und wird mit zunehmendem Alter immer weiter ausgebaut. Mithilfe von Übungen, Unterrichten und Besichtigungen kommt man mit allerlei Technik, Teamgeist und Tatkraft in Berührung und erlernt das Feuerwehrwesen so von Grund auf. Der Spaß steht dabei immer an erster Stelle. Außer diesem feuerwehrtechnischen Teil gibt es außerdem ein riesiges Angebot an allgemeiner Jugendarbeit. Geboten werden unter anderem Ausflüge, Sport, Wettkämpfe, Zeltlager, Filmabende, Spiele, Feste und auch die ein oder andere Feier. Dieses abwechselnde Programm macht die Jugendfeuerwehr einzigartig im Bereich der Jugendpflege.

Im Alter von 17 Jahren (in Ausnahmefällen schon mit 16) macht man einen Erste-Hilfe-Lehrgang und den sog. Grundlehrgang. In diesem bekommt man alle notwendigen Grundtätigkeiten für den späteren Einsatzdienst beigebracht. Hat man diesen erfolgreich bestanden, so ist man nun Feuerwehrmann oder -frau.

Nun ist man ein Teil der Einsatzabteilung. Diese ist der wichtigste Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehren. Hier engagieren sich Frauen und Männer in ihrer Freizeit für die Sicherheit der Bevölkerung, und das bei Tag und Nacht.

Um sich mit der Feuerwehrtechnik und den Abläufen fit zu halten, gibt es auch in der Einsatzabteilung Unterrichte und Übungen, die in einem Dienstplan geregelt sind.
Außerdem trifft man sich auch zu geselligen Abenden, um die Kameradschaft zu pflegen und das Team zusammenzuhalten.

Jedes aktive Feuerwehrmitglied hat die Möglichkeit, im Landkreis oder an der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel weitere Lehrgänge („Sonderlehrgänge“) zu besuchen, mit denen man sich für erweiterte Aufgaben fit macht. Solche erweiterten Aufgaben sind zum Beispiel

  • das Tragen von Atemschutzgeräten,
  • das Bedienen der Fahrzeug-Aggregate und der Pumpe,
  • das Funken,
  • das Bedienen von hydraulischer Schere, Spreizer und weiteren Gerätschaften für das Retten von Menschen bei schweren Verkehrsunfällen,
  • das Bedienen der Motorkettensäge bei Unwettereinsätzen,
  • die Vorgehensweise bei Bahnunfällen,
  • das Tragen von Chemikalienschutzanzügen für Gefahrgutunfälle
  • und vieles mehr.
    Jedes dieser Themen erfordert einen eigenen Lehrgang, der zwischen einer und drei Wochen dauern kann, das bedeutet: Meistens 2 Abende (je ca. 2-3 Stunden) und samstags von morgens bis nachmittags in jeder Lehrgangswoche. Jeder Lehrgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen bekommt man eine Urkunde und kann nun in dem erlernten Bereich eingesetzt werden.

    Ein weiteres sind die sogenannten „Führungslehrgänge“. In diesen Lehrgängen wird man darauf vorbereitet, Verantwortung über einen oder mehrere Feuerwehrleute zu übernehmen.
    Beim Truppführerlehrgang z.B. lernt man alles Wichtige für die Führung eines Trupps (2 oder 3 Feuerwehrleute).
    Die nächste Stufe ist der Gruppenführerlehrgang. Hierzu muss man in der Regel zwei Wochen (montags bis freitags) nach Kassel an die Landesfeuerwehrschule, es gibt aber auch Lehrgänge mit großen E-Learning-Anteilen. Präsenztage können aber auch hier nicht gänzlich entfallen. Hier wird man auf die Führung einer ganzen Löschgruppe (9 Feuerwehrleute) vorbereitet. Außerdem wird man ausgebildet für die Leitung eines Einsatzes, die Hauptaufgabe eines Gruppenführers. Weitere Unterrichte bringen Themen wie „Einsatztaktik“, „Baukunde“, „Brennen und Löschen“ (Arten von Feuern, Löschmittel, Löschtechniken usw.), „Ausbilden“, „Führungslehre“ usw. auf den Ausbildungsplan. Außerdem werden Übungseinsätze gefahren, bei denen die angehenden Gruppenführer ihre ersten Entscheidungen treffen und die Übungseinsätze so leiten müssen, dass die Situation unter Kontrolle gebracht werden kann.
    Diese umfangreiche Ausbildung ist sehr wichtig, da den Gruppenführern später bei echten Einsätzen eine enorme Verantwortung über Personal und Material übertragen wird.

    Der Verdienstausfall wird übrigens vom Land Hessen erstattet, somit gehen dem Lehrgangsteilnehmer keine finanziellen Mittel verloren, weil man in dieser Zeit nicht arbeiten gehen kann.

    Später kann man noch Zugführer (Ein Löschzug = 22 Feuerwehrleute) oder sogar Führer von Verbänden werden.

    Man muss bedenken, dass Feuerwehrleute die meisten Lehrgänge und auch den gewöhnlichen Dienst in der eigenen Feuerwehr (Übungen, Unterrichte, Einsätze usw.) in ihrer Freizeit machen und leisten. Auch Feuerwehrleute haben Familien, Arbeit, Freunde und andere Hobbys – das alles muss irgendwie unter einen Hut gebracht werden. Trotz aller Schwierigkeiten machen Feuerwehrleute dies alles gerne, denn sie wollen anderen Menschen freiwillig helfen. Dass das manchmal sogar unter Lebensgefahr geschehen kann verdeutlicht noch einmal, was diese Menschen auf sich nehmen, um für andere da zu sein, Tag und Nacht.

     

    Wie funktioniert ein Einsatz?

    Wenn irgendwo ein Feuer ausbricht, ein Unfall geschieht oder ein Unwetter tobt, kommt die Feuerwehr. Wie aber läuft das ganze ab?
    Zunächst einmal muss irgendjemand die Schadenslage melden. Dazu wählt man die Notrufnummer 112. Man wird automatisch mit der Leitstelle des Landkreises verbunden, in dem man sich gerade befindet. Nun muss man einen Notruf absetzen nach dem Schema der 5 Ws:

  • Wo bin ich?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte/Betroffene gibt es?
  • Welche Art von Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen!
  • Sollte man nicht mehr weiter wissen, fragt die Leitstelle alles ab, was sie wissen muss.

    Danach alarmiert die Leitstelle die benötigten Einsatzkräfte. Dies können sein:

  • Feuerwehr,
  • Rettungsdienste,
  • Technisches Hilfswerk,
  • Polizei,
  • Notfallmanager der Deutschen Bahn
  • usw.
    oder spezielle Dinge, wie z.B.

  • spezielle Maschinen oder Kräne,
  • Schornsteinfeger,
  • Veterinäramt
  • uvm., je nachdem, was benötigt wird.

    Bei der Feuerwehr erfolgt die Alarmierung meistens über Funkmeldeempfänger und Digitale Meldeempfänger. Dies sind kleine Geräte, die einen Alarmton und eine Durchsage oder einen Text von der Leitstelle ausgeben. Als Ergänzung wird auch eine Alarmierung über eine verschlüsselte, sichere Handy-App genutzt.
    Bei großen Schadenslagen kann auch eine Alarmierung über Sirene erfolgen, um eine größere Zahl an Einsatzkräften zu erreichen.
    Die alarmierten Feuerwehrleute eilen nun zum Feuerwehrhaus, ziehen sich dort um und begeben sich zum Einsatzort. Dort entscheidet der Einsatzleiter das weitere Vorgehen.
    Dabei werden immer Gesetze und Vorschriften beachtet, damit der Ablauf geregelt vonstatten geht.
    Die wichtigsten sind:

  • Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG),
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und
  • Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV).
  • Wissenswert: Bei einer Alarmfahrt muss nach der Straßenverkehrsordnung immer sowohl Blaulicht als auch Martinshorn zusammen eingeschaltet sein, und das auf der gesamten Fahrt, egal wo und zu welcher Uhrzeit.

    Nach dem Einsatz werden die Gerätschaften wieder in Ordnung gebracht und Einsatzmittel aufgerüstet, bevor alle wieder dorthin zurück gehen können, woher sie vor dem Einsatz kamen (z.B. nach Hause, zur Arbeit, zurück ins Bett).


    © 2008-2023 Markus Wagner

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